// Förmliche Zustellung für Unternehmen

zuverlässig und rechtssicher.

Nicht immer geht im Geschäfts­le­ben alles glatt. Ob Mahn­schrei­ben an zah­lungs­un­wil­li­ge Kun­den oder Geschäfts­part­ner oder gericht­li­che Kor­re­spon­denz: In man­chen Fäl­len ist eine schrift­lich nach­weis­ba­re und rechts­si­che­re Zustel­lung von wich­ti­gen Doku­men­ten per Post not­wen­dig. In Deutsch­land gilt als recht­lich ein­deu­ti­ger Nach­weis die soge­nann­te Post-Zustel­lungs­ur­kun­de — kurz: PZU. Die­se darf nur von bestimm­ten, als beson­ders zuver­läs­sig ein­ge­stuf­ten Insti­tu­tio­nen aus­ge­stellt wer­den. Dazu zäh­len lizen­zier­te Post­un­ter­neh­men, Jus­tiz­be­diens­te­te, Gerichts­voll­zie­her und Behör­den. Die drs Mail zählt als lizen­zier­ter Post­dienst­leis­ter zu die­sem aus­ge­wähl­ten Kreis. 

So funk­tio­niert die förm­li­che Zustel­lung mit drs Mail: Wenn Sie die förm­li­che Zustel­lung buchen, über­ge­ben unse­re Mit­ar­bei­ter Ihr Schrift­stück per­sön­lich an den jewei­li­gen Emp­fän­ger, sofern dies mög­lich ist. Ist der Adres­sat nicht per­sön­lich anzu­tref­fen und auch kei­ne Ersatz­zu­stel­lung mög­lich, wird die Post von uns in den Brief­kas­ten ein­ge­wor­fen. Dabei hal­ten wir Datum und Uhr­zeit des Ein­wurfs schrift­lich auf der Post­zu­stel­lungs­ur­kun­de fest. Dadurch haben Sie einen rechts­si­che­ren Nach­weis über die erfolg­te Zustel­lung. Der Emp­fän­ger kann so der Zustel­lung auch nicht durch Tricks aus dem Weg gehen — indem er bei­spiels­wei­se die Tür nicht öff­net. Mit der durch uns unter­zeich­ne­ten Zustel­lungs­ur­kun­de bei unse­rer förm­li­chen Zustel­lung für Unter­neh­men gilt der Brief auch beim Ein­wurf in den Brief­kas­ten als ord­nungs­ge­mäß zugestellt.

Möch­ten Sie die förm­li­che Zustel­lung buchen oder haben Sie Fra­gen zu die­ser Dienst­leis­tung? Dann neh­men Sie ein­fach Kon­takt zu uns auf. Unse­re kom­pe­ten­ten Mit­ar­bei­ter von drs Mail ste­hen Ihnen per Tele­fon und E‑Mail zur Verfügung.

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FAQs — Förmliche Zustellung

Die Ver­wei­ge­rungs­hal­tung des Emp­fän­gers stellt in die­sem Fall kein Hin­der­nis dar: Falls der Adres­sat die förm­li­che Zustel­lung nicht annimmt, so gilt das im recht­li­chen Sin­ne als eine “unbe­rech­tig­te Annah­me­ver­wei­ge­rung”. Ab dem Moment, in dem der Brief von unse­ren Mit­ar­bei­tern dem Emp­fän­ger über­ge­ben wird, eine Ersatz­zu­stel­lung erfolgt oder der Ein­wurf in den Brief­kas­ten schrift­lich doku­men­tiert wird, gilt das Schrift­stück als ord­nungs­ge­mäß zuge­stellt. Damit begin­nen auch alle ent­spre­chen­den Fris­ten zu lau­fen. Sie sind durch die förm­li­che Zustel­lung also recht­lich immer auf der siche­ren Sei­te, auch wenn der Emp­fän­ger den Inhalt des Schrift­stücks mit Absicht ignoriert.

Die Vor­ge­hens­wei­se ist aus Ihrer Sicht fast eben­so unkom­pli­ziert wie bei einem regu­lä­ren Brief: Sie müs­sen uns ledig­lich das ent­spre­chen­de Schrift­stück in einem ver­schlos­se­nen Umschlag und mit einer vor­be­rei­te­ten Zustel­lungs­ur­kun­de über­ge­ben. Danach über­neh­men wir alles Wei­te­re für Sie: Wir sor­gen für die zuver­läs­si­ge Über­ga­be oder den doku­men­tier­ten Ein­wurf des Doku­ments und las­sen Ihnen im Anschluss die fer­tig aus­ge­füll­te und unter­schrie­be­ne Zustel­lungs­ur­kun­de als Nach­weis für die erfolg­rei­che förm­li­che Zustel­lung zukommen. 

Kein Pro­blem: In die­sem Fall ver­su­chen wir zuerst eine soge­nann­te Ersatz­zu­stel­lung. Die förm­li­che Zustel­lung der Post erfolgt in die­sem Fall an erwach­se­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, stän­di­ge Mit­be­woh­ner wie bei­spiels­wei­se Lebens­part­ner oder in der Fami­lie beschäf­tig­te Per­so­nen. Eine Ersatz­zu­stel­lung ist aller­dings nur mög­lich, sofern sich eine infra­ge kom­men­de Per­son zum jewei­li­gen Zeit­punkt in der Woh­nung oder am Arbeits­platz befin­det. Als letz­te Opti­on wer­fen wir den Brief in den Brief­kas­ten ein. Selbst­ver­ständ­lich wird der Ein­wurf in den Brief­kas­ten von uns sorg­fäl­tig doku­men­tiert und der Zeit­punkt schrift­lich fest­ge­hal­ten. Die Zustel­lungs­ur­kun­de gilt auch in die­sem Fall als rechts­si­che­rer Nach­weis für die förm­li­che Zustellung.

Sie sehen: Wel­che Tricks und Knif­fe ein wider­spens­ti­ger Emp­fän­ger auch anwen­den will — wenn Sie die förm­li­che Zustel­lung buchen, sor­gen wir dafür, dass auch das bri­san­tes­te Schrift­stück den Emp­fän­ger in jedem Fall erreicht und Sie einen rechts­si­che­ren Nach­weis in Hän­den hal­ten. Das schont Ihre Ner­ven in einer ohne­hin ange­spann­ten Situation. 

Haben Sie noch wei­te­re Fra­gen zu die­ser Dienst­leis­tung oder möch­ten Sie die förm­li­che Zustel­lung buchen? Dann neh­men Sie Kon­takt zu uns auf. Unse­re kom­pe­ten­ten Mit­ar­bei­ter ste­hen Ihnen mit Rat und Tat per Tele­fon und E‑Mail zur Sei­te. Sie beant­wor­ten Ihnen auch ger­ne Fra­gen zu wei­te­ren Dienst­leis­tun­gen von drs Mail.